Mit der Dauergrabpflege übernehmen wir die fachgerechte und sorgfältige Pflege Ihres Grabes über einen von Ihnen festlgelegten Zeitraum von mindestens 5 Jahren bis maximal zum Ende der Nutzungsdauer.
Hierzu schließen Sie mit uns einen Treuhandvertrag ab, in dem alle Leistungen nach Ihren Wünschen aufgenommen werden.
Die Treuhandstelle Hessen-Thüringen GmbH ist als Treuhänder Vertragspartner und kontrolliert regelmäßig die erbrachte Leistung des Friedhofsgärtners (Auftragnehmer).
Sie als Auftraggeber zahlen den Gesamtbetrag bei Vertragsabschluss an die Treuhandstelle.
Dieser Geldbetrag wird auf einer Bank angelegt und von der Treuhandstelle verwaltet.
Durch den Zinsertrag werden zukünftige Kostensteigerungen aufgefangen.
Weiterhin sorgt die Treuhandstelle für einen kompetenten Nachfolger, wenn der Friedhofsgärtner nicht mehr in der Lage ist, die Arbeiten vertragsgerecht auszuführen.
Einen Treuhandvertrag können Sie auch bereits zu Lebzeiten für Ihre eigene Grabstätte in einem Vorsorgevertrag abschließen.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder nutzen Sie die kostenlose Service-Rufnummer der Treuhandstelle Hessen-Thüringen: 0800/15 16 17 0